Schadensersatz statt der Leistung : Ansprüche aus §§ 280 Abs. 1, 3, 281 BGB bei nicht-synallagmatischen Herausgabeansprüchen

Schadensersatz statt der Leistung : Ansprüche aus §§ 280 Abs. 1, 3, 281 BGB bei nicht-synallagmatischen Herausgabeansprüchen
von Schaltenbrand, Anne Kathrin
Hamburg : KovaÄ
9783830038092
Jahr: 2008
XIX, 283 Seiten
Bilbiothekseinband
Bestellnummer: 1245772

Beschreibung
Ausgesondertes Buch mit Bibliothekseinband aus juristischer Fachbibliothek. Übliche Merkmale: Signatur auf Buchrücken und Buchdeckel, Stempel im Buch. Buchschnitt an allen drei Seiten mit roten Strichen gekennzeichnet. Text ansonsten sauber und ohne Markierungen.InhaltsverzeichnisEinleitung 1A. Der „Zwangskauf' nach §§ 280 Abs. 1, 3, 281 BGB 2I. Das Gesetzgebungsverfahren 4II. Die heutige Kritik am „Zwangskauf' nach §§ 280 Abs. 1, 3,281BGB 5III. Die Folgen der Kritik am „Zwangskauf' nach §§ 280 Abs. 1,3,281BGB 7B. Die Anwendbarkeit der §§ 280 Abs. 1,3,281 BGB auf den Vindikati-ons-anspruch 9C. Der Inhalt der folgenden Darstellung 10Kapitel 1: Die Anwendbarkeit des §§ 280 Abs. 1,3,281 BGB auf denmietrechtlichen Rückgabeanspruch aus § 546 BGB und den Herausgabean-spruch des Eigentümers aus § 985 BGB 13A. Die Anwendbarkeit der §§ 280 Abs. 1,3,281 BGB auf den mietrechtli-chen Rückgabeanspruch 13I. Der Dauerschuldcharakter der Miete als Anwendungshindernis? 13II. Die Anwendbarkeit der §§ 280 Abs. 1,3,281 BGB auf den Rückga-beanspruch aus § 546 Abs. 1 BGB nach allgemeinen Grundsätzen 16B. Die Anwendbarkeit der §§ 280 Abs. 1,3,281 BGB auf den Vindikati-onsanspruch 17I. Einleitung 17II. Die Unterschiede zwischen den Regelungsgehalten der §§ 987ff.BGB und jenem der §§ 280 Abs. 1,3,281 BGB 18III. Die Anwendbarkeit der §§ 280 Abs. 1, 3,281 BGB auf den Vindika-tionsanspruch aufgrund der Verweisung in § 990 Abs. 2 BGB? 191. Die Ansicht von GEBAUER/HUBER 20IXBibliografische Informationendigitalisiert durch/989238482gescannt durch2. Stellungnahme 22IV. Die Unanwendbarkeit der §§ 280 Abs. 1, 3, 281 BGB auf den Vindi-ka-tionsanspruch mangels Leistungsqualität der nach § 985 BGB ge-schuldeten Herausgabe? 271. Die Argumentation der Rechtsusurpationstheorie 272. Stellungnahme 30V. Die „Eigenart des dinglichen Herausgabeanspruchs aus § 985 BGBund ihre Folgen für die Anwendbarkeit der §§ 280 Abs. 1,3,281BGB 351. Der schuldrechtsähnliche Charakter des dinglichen Herausgabean-spruchs 352. Die Besonderheiten des Vindikationsanspruchs und die Folgen derAnwendung der §§ 280 Abs. 1, 3 281 GB auf § 985 BGB 36a) Die Verpflichtung zum Schadensersatz im Widerspruch zum Leis-tungsinhalt des Vindikationsanspruchs? 37b) Die Entstehung einer (indirekten) Wiederbeschafrungspflicht? 38c) Die Gefahr einer „Anspruchsdopplung auf Seiten des Eigentümers? 39d) Zwischenergebnis 40VI. Die §§987ff. BGB und ihre Auswirkungen auf die Vereinbarkeit von§§280 Abs. 1,3, 281 BGB und §985 BGB 401. Kein Ausschluss der Anwendung der § § 280 Abs. 1,3,281 BGBaufgrund der Haftungsregelungen der § § 987ff. BGB 41a) Kein Ausschluss der Anwendbarkeit der §§ 280 Abs. 1, 3,281 BGBwegen abschließender Regelung der Art der Leistungsstörung in den§§ 987ff. BGB 42b)Kein Ausschluss der Anwendbarkeit der §§ 280 Abs. 1, 3 281 BGBaufgrund Abgeschlossenheit des Haftungssystems der §§ 987ff. BGB 432. Die den §§987ff. BGB zugrunde liegenden Schutzgedanken undWertungen und ihre Auswirkungen auf die Anwendbarkeit der §§280 Abs. 1, 3,281 BGB auf den Vindikationsanspruch 46a) Die Schutzrichtung und Wertungen der §§ 987ff. BGB 47b) Die Auswirkungen der den §§ 987ff. BGB zugrunde liegendenSchutzgedanken und Wertungen auf die Anwendung der §§ 280 Abs.1, 3, 281 BGB auf den Vindikationsanspruch 50aa) Der Schutz des redlichen, unverklagten Besitzers 50bb) Die Haftung bei Fremdbesitzerexzess 51cc) Die Haftung bei späterer Erlangung positiver Kenntnis 51dd) Die Haftung des redlichen, verklagten Besitzers 523. Zwischenergebnis 54VII. Abschließende Bewertung 551. Einleitung 552. Die Stellungnahmen der Literatur zum Bedürfnis der Anwendung der§§ 280 Abs. 1,3,281 BGB auf den Vindikationsanspruch 56a) Die Befürwortung der Anwendung im Schrifttum 56b) Die Ablehnung der Anwendung im Schrifttum 57c) Die Überprüfung der vorgetragenen Argumente 583. Abschließende Stellungnahme zur „Erforderlichkeit der Anwen-dung der §§ 280 Abs. 1, 3, 281 BGB auf den Vindikationsanspruch 60VIII. Zusammenfassung 63Kapitel 2: Der Inhalt des Schadensersatzanspruchs nach §§ 280 Abs. 1,3,281 BGB bei nicht-synallagmatischen Herausgabeansprüchen am Beispielder § 546 Abs. 1 BGB und § 985 BGB 65A. Der Schadensersatz statt der Leitung nach §§ 280 Abs. 1,3,281 BGBbei Nicht-Erfüllung des mietrechtlichen Rückgabeanspruchs aus § 546Abs. 1 BGB 66XII. Die Theorien zum Inhalt des Schadensersatzanspruchs nach §§ 280Abs. 1, 3,281 BGB bei nicht-synallagmatischen Herausgabepflich-ten am Beispiel des § 546 Abs. 1 BGB 661. Die Sachwerttheorie 672. Die Theorie des kapitalisierten Restnutzungswertes 693. Die Besitzverschaffungskostentheorie 714. Die Naturalrestitutionstheorie 75II. Die Überprüfung der Theorien auf ihre dogmatische Begründungsowie ihre Vereinbarkeit mit § 281 BGB 771. Die Naturalrestitutionstheorie 772. DieBesitzverschaffungskostentheorie 81a) Das Äquivalent zur geschuldeten Herausgabe als Inhalt des Scha-densersatzanspruchs 81b) Die Konsequenzen der Besitzverschaffungskostentheorie und ihreUnvereinbarkeit mit Sinn und Zweck des § 281 BGB 853. Die Theorie des kapitalisierten Restnutzungswertes 90a) Die Vereinbarkeit der Theorie des kapitalisierten Restnutzungswertesmit dem Sinn und Zweck des § 281 BGB 91b) Die dogmatische Begründung des Inhalts des Schadensersatzan-spruchs aus §§ 280 Abs. 1, 3, 281 BGB 91c) Das obligatorische Besitzrecht des Schadensersatzschuldners 92aa) Die dogmatische Begründung des Besitzrechts des Schadenser-satzschuldners 93bb) Das Erfordernis der Drittwirkung des obligatorischen Besitzrechts 95cc) Die dogmatische Begründung der Drittwirkung 97d) Ergebnis 1014. Die Sachwerttheorie 102a) Der Ersatz des Sachwertes 102aa) Die Wertlosigkeit des Eigentums bei endgültigem Besitzverlust 102XII(1) Die unmittelbaren Folgen des Besitzverlustes 103(2) Die Besitzberechtigung des Schadensersatzschuldners und ihreFolgen für die Herrschaftsbefugnisse des Schadensersatzgläubi-gers 105(a) Die Herrschaftsbefugnis des Besitzers 106(b) Die Bedeutung der Herrschaftsmacht des Besitzers für dieRechtsposition des Eigentümers 108(3) Zwischenergebnis 110bb) Die Möglichkeit der Rückerlangung der Sache nach ungewolltemBesitzverlust beim Schadensersatzschuldner als wertbildenderFaktor? 110cc) Die Vereinbarkeit des Ersatzes des Sachwertes mit dem Scha-densersatzrecht des BGB 112dd) Zwischenergebnis 114b) Die Übereignung des ursprünglichen Mietobjektes 114aa) Das Erfordernis eines Eigentumswechsels 114bb) Die dogmatische Begründung des Eigentumswechsels 116(1) Der Übergang des Eigentums nach § 281 Abs. 4 BGB 116(2) Die rechtsgeschäftliche Übertragung des Eigentums in Folgedes Schadensersatzverlangens 118(3) Der Übereignungsanspruch des Schadensersatzschuldners inAnalogie zu §§ 1169,1254 BGB 119(4) Der Anspruch des Schadensersatzschuldners auf Übereignungaus § 255 BGB analog 121(a) Der Sinn und Zweck des § 255 BGB 121(b) Das Erfordernis der Anwendung des § 255 BGB auf die §§280 Abs. 1,3,281 BGB 125(c) Die Anwendbarkeit des § 255 BGB auf Zwei-Personen-Verhältnisse 127xm(5) Zwischenergebnis zu bb) 131cc) Zwischenergebnis zu b) 132c) Der Untergang der Besitzverschaffungsansprüche des Eigentümer-Vermieters nach § 281 Abs. 4 BGB 132aa) Der .Ausschluss des Vindikationsanspruchs durch ein Besitz-recht des Schadensersatzschuldners 133bb) Der Untergang des Vindikationsanspruchs nach § 281 Abs. 4BGB 135(1) Die Subsumtion des § 985 BGB unter § 281 Abs. 4 BGB 136(2) Die Bedenklichkeit des Untergangs des Vindikationsanspruchsnach § 281 Abs. 4 BGB in Anbetracht der Unzulässigkeit derAbtretung des Herausgabeanspruchs aus § 985 BGB 137(3) Die Zulässigkeit des Untergangs des Vindikationsanspruchsgemäß § 281 Abs. 4 BGB wegen nur vorübergehender Tren-nung des Rechtsverwirklichungsanspruchs vom Eigentum 139(4) Ergebnis zu bb) 142d) Zusammenfassung 143III. Stellungnahme zum Theorienstreit bzgl. des Inhalts des Schadenser-satzanspruchs nach §§ 280 Abs. 1,3,281 BGB am Beispiel von §546 Abs. 1 BGB 1431. Der Schaden des Herausgabegläubigers bei dauerhaftem Besitzver-lust 1442. Die Berechnung des konkreten Schadensersatzumfangs 1453. Die maximale Schadensersatzanspruchshöhe und der, Ausgleich §für die Schadensersatzleistung 1464. Die Ungleichbehandlung von Eigentümern beweglicher und unbe-weglicher Sachen 1475. Das geschwächte Sachenrecht als Verfügungsgegenstand 148XIV6. Die strafrechtlichen Konsequenzen der Herrschaftsmacht des Besit-zers 1497. Die Fortsetzung der „Rechts- und Geschäftsbeziehungen zwischenden ehemaligen Mietvertragsparteien 1518. Keine Rechtfertigung der aufgezeigten Nachteile durch die Vermei-dung eines „Zwangskaufs? 1529. Ergebnis zur Frage des Inhalts des Schadensersatzanspruchs nach §§280 Abs. 1, 3,281 BGB am Beispiel von § 546 Abs. 1 BGB 153B. Die Auswirkungen der Haftungsfolgen des Schadensersatzanspruchsnach §§ 280 Abs. 1, 3,281 BGB auf die Anwendbarkeit der Normenauf den Vindikationsanspruch 154I. Die Vereinbarkeit des „Zwangskaufs mit der Rechtsverwirkli-chungsfunktion des § 985 BGB 1551. Der Untergang des Vindikationsanspruchs und die Rechtsverwirkli-chungsfunktion des § 985 BGB 1552. Der Eigentumsverlust und die Rechtsverwirklichungsfunktion des §985 BGB 1553. Zwischenergebnis 159II. Die Vereinbarkeit des „Zwangskaufs mit dem Haftungssystem der§§ 987ff. BGB und die Komplettierung der § 989f. BGB durch dieAnwendung der §§ 280 Abs. 1, 3,281 BGB 159III. Die Haftung des Besitzers nach wertenden Gesichtspunkten 162IV. Ergebnis 163Kapitel 3: Die Voraussetzungen der Haftung des Herausgabeschuldnersnach §§ 280 Abs. 1,3,281 BGB und die Möglichkeit eines Haftungsaus-schlusses aus Wertungsgründen 165A. Die Verschärfung der Haftungsvoraussetzungen 168xvI. Allgemeine Voraussetzungen der Haftung des Mieters nach §§ 280Abs. 1,3,281 BGB 1681. Die Ergänzung des Tatbestandes des § 281 BGB um das Merkmaleiner rechtskräftigen Verurteilung 1692. Die Modifikation des Verschuldensmaßstabs 1703. Die Einführung einer Hinweispflicht des Gläubigers auf die drohen-den Konsequenzen der Nicht-Leistung 171a) Ein dogmatischer Begründungsansatz für eine Warnpflicht 172b) Die bewusste Abkehr des Gesetzgebers von der Ablehnungsandro-hung 176aa) Das „Kennenmüssen der Folgen der Pflichtverletzung 177bb) Das „Kennenmüssen der konkreten Haftungsfolge „Zwangs-kauf' 178c) Ergebnis 1804. Die Unzumutbarkeit des Festhaltens an der Primärleistung als Tatbe-standsvoraussetzung analog § 282 BGB 1805. Ergebnis zu A: Die allgemeinen Voraussetzungen der Haftung desMieters nach §§ 280 Abs. 1,3,281 BGB 183II. Besondere Haftungsvoraussetzungen im Immobiliar- und Wohn-raummietrecht 1831. Die notarielle Beurkundung des Mietvertrages im Immobiliar-mietrecht analog § 311 b Abs. 1 BGB 184a) Die Begründung einer Beurkundungspflicht analog § 31 lb Abs. 1,BGB nach SCHWAB 185b) Stellungnahme 186aa) Die dogmatische Begründung der Beurkundungspflicht 186bb) Die praktischen Folgen der Beurkundungspflicht und die sichhieraus ergebenden Bedenken 189c) Ergebnis 191XVI2. Die Voraussetzungen der Haftung des Wohnraummieters nach§§280 Abs. 1,3, 281 BGB 191a) § 721 ZPO und die Verurteilung des Wohnraummieters zur Leistung 192aa) Der Aussagegehalt des § 721 ZPO und die Folgen für die Haf-tung des Wohnraummieters nach §§ 280 Abs. 1,3,281 BGBnach SCHWAB 192bb) Die Problematik der Beeinflussung des materiellen Schuldrechtsdurch § 721 BGB als Norm des Vollstreckungsrechts 194b) § 571 Abs. 2 Satz 1 BGB und die Haftung des Wohnraummietersnach §§ 280 Abs. 1, 3,281 BGB 196aa) Der Aussagegehalt des § 571 Abs. 2 Satz 1 BGB und die Folgenfür die Haftung des Wohnraummieters nach §§ 280 Abs. 1,3,281 BGB nach KAINER 197bb) Stellungnahme 198(1) Die Möglichkeiten des Mieters zur Erlangung einer Räu-mungsfristgwährung 201(2) Die Rechtsschutzmöglichkeiten des Mieters und der Ablauf derNachfrist aus § 281 BGB 204(a) Die rückwirkende Haftungsbefreiung nach § 571 Abs. 2 Satz 1BGB 204(b) Die „Wirkungshemmung des Schadensersatzverlangens desVermieters 206(c) Zwischenergebnis 209(3) Die Effektivität der Rechtsschutzmöglichkeiten des Wohn-raummieters in Anbetracht der Gefahr der Versagung einerRäumungsfrist 210cc) Zwischenergebnis 214c) Die Voraussetzungen der Haftung des Wohnraummieters nach §§280 Abs. 1, 3, 281 BGB - Ergebnis zu den Auswirkungen der in §xvn571 Abs. 2 Satz 1 BGB getroffenen Regelung auf die Haftung desWohnraummieters nach §§280Abs.l,3,281 BGB 215III. Ergebnis zu den Voraussetzungen der Haftung der Mieters nach §§280 Abs. 1,3, 281 BGB 217B. Haftungsausschluss aus Wertungsgründen 2181. Der Ausschluss der Haftung des Wohnraummieters nach § 571 Abs.1 Satz 2 BGB 2191. Die generelle oder regelmäßige Unbilligkeit der Haftung des Wohn-raummieters nach §§ 280 Abs. 1, 3, 281 BGB 220a) Die Folgen der Schadensersatzhaftung nach §§ 280 Abs. 1,3,281BGB für den Wohnraummieter und dessen Interesse am Hafrungs-ausschluss 221aa) Die Verpflichtung des Wohnraummieters zum Ersatz des Sach-wertes 221bb) Der Untergang des Primäranspruchs nach § 281 Abs. 4 BGB 223cc) Zwischenergebnis 225b) Das Interesse des Vermieters an der Haftung der Wohnraummietersnach §§280 Abs. 1,3,281 BGB 226aa) Das Interesse des Vermieters am Ersatz des Sachwertes 226bb) Das Interesse des Vermieters am Untergang des Primäranspruchsnach §281 Abs. 4 BGB 228cc) Zwischenergebnis 232c) Ergebnis zur Frage der generellen oder regelmäßigen Unbilligkeitder Haftung des Wohnraummieters nach §§ 280 Abs. 1,3,281 BGB 2322. Die Aspekte der Interessenabwägung im Rahmen von § 571 Abs. 1Satz 2 BGB 233a) Das Haftungsausschlussinteresse des Wohnraummieters 233b) Das Haftungsinteresse des Wohnraumvermieters 235c) Die Abwägung der Parteiinteressen 236xvm3. Zusammenfassung 240II. Der Ausschluss der Schadensersatzhaftung statt der Leistung nach §242 BGB 2411. Der Normzweck des § 242 BGB und die grundsätzliche Vereinbar-keit der Haftung des Mieters nach §§ 280 Abs. 1,3,281 BGB mitTreu und Glauben 2422. Der gesetzgeberische Verweis auf § 242 BGB in der Gesetzesbe-gründung 2453. Der Anwendungsbereich des § 242 BGB in Bezug auf die Haftungdes Herausgabeschuldners nach § § 280 Abs. 1,3,281 BGB 249III. Ergebnis zum Haftungsausschluss aus Wertungsgründen 251Kapitel 4: Die Bewertung der Haftung des Herausgabeschuldners nach §§280 Abs. 1,3,281 BGB 253A. Das Interesse des Herausgabegläubigers am Übergang zum Schadens-ersatz statt der Leistung und die Erforderlichkeit der Haftung des Her-ausgabeschuldners nach §§ 280 Abs. 1,3,281 BGB 254B. Die Angemessenheit der Haftung des Herausgabeschuldners auf Scha-densersatz statt der Leistung 257C. Die rechtspolitische Bedeutung der Haftung des Herausgabeschuldnersnach §§ 280 Abs. 1,3,281 BGB 261D. Ergebnis 263