Das Francovich-Urteil des Europäischen Gerichtshofes im Kontext des deutschen Staatshaftungsrechts

Das Francovich-Urteil des Europäischen Gerichtshofes im Kontext des deutschen Staatshaftungsrechts
von Binia, Cornelia M.
Frankfurt am Main Berlin Bern New York Paris Wien : Lang
3631329644
Jahr: 1998
LV, 323 Seiten
Bibliothekseinband
Bestellnummer: 1243961

Beschreibung
Ausgesondertes Buch mit Bibliothekseinband aus juristischer Fachbibliothek. Übliche Merkmale: Signatur auf Buchrücken und Buchdeckel, Stempel im Buch. Buchschnitt an allen drei Seiten mit roten Strichen gekennzeichnet. Text ansonsten sauber und ohne Markierungen.InhaltsverzeichnisTeil 1 Das Francovich-Urteil im gemeinschaftsrechtlichenKontext: 1§ 1 Einleitung: 1§ 2 Sachverhalt und Hintergrund des Francovich-Urteils: 4I. Inhalt der Richtlinie 80/987 4II. Der zugrundeliegende Sachverhalt 5III. Die Vorlagefragen der italienischen Gerichte 6IV. Die Urteilsgründe des Gerichtshofs 61. Die dogmatische Begründung des Staatshaftungsanspruchs 62. Die Voraussetzungen des Staatshaftungsanspruchs 8§ 3 Das Sanktionsdefizit auf der Gemeinschaftsrechtsebene vor Erlaßdes Francovich-Urteils: 9I. Einführung in die Problematik 91. Ursachen für das de lege lata noch bestehende Sanktionsdefizit 112. Vereinbarkeit von Sanktionsmaßnahmen mit der spezifischen Strukturder Gemeinschaftsverträge? 133. Ansätze zur Überwindung des Sanktionsdefizites durch die Über-tragung anderer Sanktionsmechanismen auf den EG-Vertrag 15a. Der begrenzte Anwendungsbereich des Art. 88 EGKSV 15b. Anwendbarkeit völkerrechtlicher Sanktionsmittel auf die Gemein-schaftsrechtsebene 164. Vorschläge zur Beseitigung des Sanktionsdefizites durch Organeder Gemeinschaft 175. Frühe Judikatur des Gerichtshofs zu Haftungs-und Sanktionsfragen 19a. Die Vorbereitung des Francovich-Urteils durch die Rechtspre-chung des EuGH 19b. Die Rechtsprechung des EuGH zur unmittelbaren Anwendbarkeitvon Richtlinien im sanktionsrechtlichen Kontext 226. Die Diskussion im Schrifttum vor Erlaß des Francovich-Urteils umdie Anerkennung gemeinschaftsrechtlicher Schadensersatzansprücheauf Grund einer Verletzung von Gemeinschaftsrecht 23II. Eigene Stellungnahme 26§ 4 Die generelle dogmatische Qualifizierung der Francovich-Grund-sätze: 28I. Die allgemeine dogmatische Einordnung des Staatshaftungsanspruchs 281. Vorüberlegungen 282. Die Francovich-Doktrin als Ausprägung eines gemeinschaftsrecht-lichen Anspruchs? 29VIII3. Verpflichtungen der Mitgliedstaaten aus dem Francovich-Urteil? 29a. Die Bezugnahme des EuGH auf die Entscheidungen Sünmenthal undFactortame 30b. Weitere Argumente für eine Qualifikation als mitgliedstaatliche An-spruchsgrundlage 314. Vermittelnder Auslegungsversuch 32II. Zwischenergebnis 35§ 5 Die dogmatische Grundlage des Staatshaftungsanspruchs: 37I. Einleitung in die Problemstellung 371. Ungeschriebene Gemeinschaftsrechtsprinzipien als Grundlage desStaatshaftungsanspruchs? 372. Die Bedeutung des Art. 171 EGV für den gemeinschaftsrechtlichenStaatshaftungsanspruch 41a. Die Leistung von Schadensersatz als von Art. 171 EGV umfaßte Folge 41b. Beschränkung der Urteilswirkungen des Art. 171 EGV 443. Art. 5 EGV im Gesamtgefüge des EG-Vertrag und seine Funktionim Lichte des Francovich-Urteils 46a. Die Frage nach den unmittelbaren Wirkungen des Art. 5 EGV 46b. Die Übernahme der Konstruktion des Vertrages mit Schutzwirkungzugunsten Dritter auf das Gemeinschaftsrecht 49aa. Der begünstigte Personenkreis 51bb. Erkennbarkeit des geschützten Personenkreises 52cc. Schutzbedürftigkeit des geschädigten Dritten 52II. Kritische Würdigung 55§ 6 Voraussetzungen des gemeinschaftsrechtlichen Staatshaf-tungsanspruchs: 57I. Die maßgeblichen Rechtsgrundlagen 57II. Die Aussagen des EuGH im Francovich-Urteil 571. Die Verleihung von Individualrechtspositionen durch die Richtlinie 572. Die hinreichende Bestimmbarkeit der durch die Richtlinie ver-liehenen Rechtspositionen 613. Das Erfordernis eines Kausalzusammenhangs 61III. Übertragung weiterer Tatbestandsmerkmale auf den gemein-schaftsrechtlichen Entschädigungsanspruch? 621. Die Heranziehung allgemeiner Rechtsprinzipien 64a. Die Verletzung gemeinschaftsrechtlicher Normen 64b. Das Vorliegen eines Schadens 65c. Das Erfordernis der Rechtswidrigkeit des Gemeinschaftsrechts-verstoßes durch den Mitgliedstaat 65d. Die Frage des Verschuldens 65aa. Argumente für eine Staatshaltung nach objektiven Kriterien 66bb. Argumente gegen eine objektiv ausgestaltete Staatshaftung 67IXcc. Eigene Stellungnahme 682. Das Erfordernis der Durchführung eines Vertragsverletzungsver-fahrens 693. Maßgeblichkeit der Voraussetzungen des Art. 215 Abs. 2 EGV 71a. Die Ausführungendes GA Mischo 71aa. Die Gleichsetzung von Rechtswidrigkeit und Verschulden 72bb. Das Erfordernis einer hinreichend schwerwiegenden Verletzungeiner höherrangigen Rechtsnorm • 72b. Eigene Stellungnahme . 74c. Die Weiterentwicklung der Francovich-Doktrin in aktuellenRechtsprechung des EuGH 764. Die Bedeutung nationaler Tatbestandsmerkmale 79IV. Das Verhältnis des gemeinschaftsrechtlichen Staatshaftungs-anspruchs zu den nationalen Anspruchsgrundlagen 821. Argumente für eine anspruchsbegrilndende Funktion natio-naler Rechtsinstitute 822. Argumente für eine Klarstellungsfunktion der nationalen An-spruchsgrundlagen 823. Die Voraussetzungen des gemeinschaftsrechtlichen Amtshaf-tungsanspruchs 83a. Die Normstruktur des Art. 34 GG und sein Verhältnis zu § 839 BGB 84b. Die Ausübung eines öffentlichen Amtes (Art. 34 S. 1 GG) 84c. Verletzung einer dem Dritten gegenüber obliegenden Amtspflicht 854. Die Entschädigungsansprüche aus enteignungsgleichem Eingriff 88a. Die Rechtsgrundlage 88b. Die Voraussetzungen dieser Anspruchsgrundlage 89aa. Öffentlich-rechtliches Handeln 89bb. Der Eingriff in eigentumsrechtlich geschützte Positionen 89cc. Unmittelbarkeit des Eingriffs 89dd. Das Merkmal der Rechtswidrigkeit 91ee. Vorliegen eines Sonderopfers 91ff. Gemeinwohlbezug des Eigentumseingriffs 925. Allgemeine Aufopferungsansprüche 93a. Anwendungsbereich 93b. Die Voraussetzungen des Aufopferungsanspruchs 94aa. Hoheitlicher Eingriff 94bb. Immaterielle Rechtsgüter 94cc. Gemeinwohlerfordernis 94dd. Sonderopfer 94V. Bewertung 95§ 7 Der haftungsausfüllende Tatbestand des gemeinschaftsrecht-lichen Staatshaftungsanspruchs: 96I. Die Geltung der Subsidiaritätsklausel des § 839 Abs. 1 S. 2 BGBim Lichte des Francovich-Urteils 961. Die Ratio legis des § 839 Abs. 1 S. 2 BGB 962. Die Anwendbarkeit des § 839 Abs. 1 S. 2 BGB auf die Franco-vich-Doktrin 97a. Die Voraussetzungen des § 839 Abs. 1 S. 2 BGB 97b. Die Einschränkungen des Geltungsbereiches von § 839 Abs. 1S. 2 BGB 98c. Die Bedeutung des § 839 Abs. 1 S. 2 BGB für den gemeinschafts-rechtlichen Staatshaftungsanspruch 99II. § 839 Abs. 3 BGB und das Francovich-Urteü 1001. Die tatbestandlichen Voraussetzungen des § 839 Abs. 3 BGB 100a. Der Gebrauch eines Rechtsmittels 100b. Die Anforderungen an ein Verschulden i. S. v. § 839 Abs. 3 BGB 1012. Die Übertragung des Rechtsgedankens des § 839 Abs. 3 BGB aufden gemeinschaftsrechtlichen Schadensersatzanspruch 101a. Die generelle Anwendbarkeit von § 839 Abs. 3 BGB 101b. Die Fallgruppe der NichtUmsetzung einer Richtlinie entgegen der Ver-pflichtung aus Art. 189 Abs. 3 EGV 103aa. Die fehlende unmittelbare Anwendbarkeit einer nicht umgesetztenRichtlinie 103bb. § 839 Abs. 3 BGB und die unmittelbar anwendbare Richtlinie 104cc. § 839 Abs. 3 BGB und der Verstoß gegen Primärrechtspflichten 107III. Inhalt und Umfang des gemeinschaftsrechtlichen Staatshaftungs-anspruchs 1071. Die rechtlichen Grundlagen 108a. Art und Umfang der Schadensersatzleistung 108b. Die Rechtsfolgen des enteignungsgleichen Eingriffs 111c. Die Rechtsfolgen des Aufopferungsanspruchs 1112. Die nach dem Gemeinschaftsrecht ersatzfähigen Rechtspositionen 112a. Die allgemeinen Grundsätze 112b. Haftungsbegrenzung durch selektiv geschützte Rechtsgüter? 1143. Einschränkung des Staatshaftungsanspruchs durch ein Mitver-schulden des Geschädigten gem. § 254 BGB? 115a. Der Regelungsgehalt des §254 BGB 115b. Die Bedeutung des § 254 BGB für den gemeinschaftsrechtlichenStaatshaftungsanspruch 116IV. Die Verjährung des gemeinschaftsrechtlichen Staatshaftungs-anspruchs 1171. Der Normzweck 1172. Die Voraussetzungen des § 852 BGB 118V. Konkurrenzverhältnis zwischen den Anspruchsgrundlagen 119XIVI. Verfahrensfragen 1191. Beweislastregeln 1192. Adressat der gemeinschaftsrechtlich fundierten Staatshaftung(Passivlegitimation) 119a. Die Bundesländer als Anspruchsschuldner? 120b. Parallele oder ausschließliche Haftung des Bundesländer? 1223. Der einzuschlagende Rechtsweg 123Vn.Resümee 124§ 8 Der EuGH als Rechtsetzungsorgan: 125I. Einführung in die Problemstellung 1251. Die Aufgaben des Gerichtshofs im Gefüge des primären Gemein-schaftsrechts 1252. Rechtsfortbildung als zulässige richterliche Aufgabe 127a. Der Begriff der Rechtsfortbildung 127b. Rechtslage in der deutschen Rechtsordnung 128c. Gemeinschaftsspezifische Besonderheiten der richterlichen Rechts-fortbildung 129aa. Die grundsätzliche Zulässigkeit der Rechtsschöpfung durch denGerichtshof 130bb. Der EG-Vertrag als Ausdruck einer geschlossenen Rechtsordnung? 132cc. Methoden der Rechtsfortbildung und -auslegung auf der Ge-meinschaftsrechtsebene 133(1) Die rechtsschöpferische Tätigkeit des EuGH 134(2) Die Auslegungsgrundsätze des Gemeinschaftsrechts 135dd. Das Fehlen eines Staatshaftungsanspruchs im System des EG-Vertrags: rechtspolitischer Fehler oder planwidrige Regelungslücke? ' 138ee. Kritik an der Begründung des Staatshaftungsanspruchs durch denEuGH 1413. Wirkungen unzulässiger rechtsschöpfender Urteile des EuGH: 148a. Die Gemeinschaftsrechtsebene 148b. Beurteilung nach deutschem Recht 150c. Eigene Stellungnahme 152II. Resümee 154§ 9 Die Reichweite der Francovich-Doktrin: 157I. Einführung in die Problemstellung 1571. Die Übertragbarkeit der Francovich-Doktrin auf andere Fallgestal-tungen 157a. Auslegung des Francovich-Urteils 157b. Dogmatische Gesichtspunkte, die für eine Ausdehnung der Fran-covich-Doktrin auf weitere Gemeinschaftsrechtsverstöße sprechen 158xn2. Voraussetzungen für einen Staatshaftungsanspruch bei Verstößengegen gemeinschaftsrechtliches Primärrecht sowie im Falle derVerletzung unmittelbar anwendbaren Gemeinschaftsrechts 160a. Die Durchsetzung von Primärrechtsverstößen mittels des durchAmtshaftungskriterien präzisierten gemeinschaftsrechtlichenStaatshaftungsanspruchs 161aa. Verletzung unmittelbar anwendbarer und individualschützenderPrimärrechtsbestimmungen 161bb. Weitere Voraussetzungen 163b. Der enteignungsgleiche Eingriff im Gemeinschaftsrecht 165aa. Verletzung gemeinschaftsrechtlich geschützter Eigentumsrechte 165bb. Weitere Voraussetzungen 166c. Der gemeinschaftsrechtliche Aufopferungsanspruch 1663. Die Francovich-Doktrin im Spannungsfeld der richterlichen Tätigkeit 167a. Anwendbarkeit bei der Mißachtung von EuGH-Urteilen 167b. Unvereinbarkeit der Urteile nationaler Gerichte mit dem Gemein-schaftsrecht 1684. Die rechtliche Würdigung der Reisekonkurs-Fälle des Sommers1993 unter Berücksichtigung des Francovich-Urteils 170a. Der zugrundeliegende Sachverhalt 170b. Das bisherige Reisevertragsrecht 171aa. Die Rechte des Urlaubers vor dem Antreten der Reise 172bb. Die Rechtslage nach dem Reiseantritt 173c. Die Veränderungen im Reisevertragsrecht durch die RL 90/314 EWG 174aa. Die Entstehungshintergründe 174bb. Die inhaltliche Reichweite der Richtlinie 175cc. Die Veränderungen im deutschen Reiserecht infolge der Richtlinie 178dd. Unmittelbare Anwendbarkeit der Richtlinie? 179d. Die Konsequenzen aus dem Francovich-Urteil 180aa. Die Voraussetzungen für den Staatshaftungsanspruch der Urlauber 181bb. Die Auffassung des Bundesministeriums der Justiz 182(1) Die Rechtsprechungspraxis des BGH 183(2) Kritische Würdigung 183cc. Die Argumente des Schrifttums 184(1) Ansprüche der Reisenden gegen die Hoteliers 185(2) Haftungsansprüche gegen das Reisebüro 185(3) Haftung des Reiseveranstalters 186(4) Haftung der Charterfluggesellschaft 186dd. Eigene Stellungnahme 187ee. Der Umfang des Schadensersatzanspruchs und die Frage des Mit-verschuldens 189(1) Das Mitverschulden der betroffenen Urlauber gem. § 254 BGB 190(2) Der Umfang des Schadensersatzanspruchs 191xm5. Weitere Anwendungsfelder für die Francovich-Doktrin 193II. Zwischenergebnis 197§ 10 Das Francovich-Urteil und die horizontalen Richtlinien-wirkungen: 198I. Das Francovich-Urteil und die Problematik der sogenannten hori-zontalen Richtlinienwirkungen 1981. Das Wesen der Richtlinie nach Art. 189 Abs. 3 EGV 1982. Die Entwicklung der unmittelbaren Richtlinienwirkung 200a. Die dogmatische Konstruktion und die Voraussetzungen der un-mittelbaren Richtlinienwirkungen 201b. Adressaten und Berechtigte der unmittelbaren Richtlinienwirkungen 2053. Kritik an der Rechtsprechung der EuGH 205a. Gesichtspunkte, die gegen die Richtlinien-Rechtsprechung desEuGH sprechen 206b. Befürwortende Aspekte 208c. Eigene Stellungnahme 2094. Die horizontalen Richtlinienwirkungen 210a. Unmittelbare Rechtswirkungen bestimmter Primärrechtsnormen 211b. Gesichtspunkte, die für eine horizontale Richtlinienwirkung sprechen 212c. Aspekte, die einer unmittelbaren Wirkung von Richtlinien in Privat-rechtsverhältnissen entgegenstehen 214d. Kritik an der Rechtsprechung des Gerichtshofs 2195. Anwendbarkeit der Grundsätze des Francovich-Urteils auf privateRechtsverhältnisse? 2206. Die Bedeutung der richtlinienkonformen Interpretation des nationalenRechts 223a. Grundlage und Inhalt dieses Gebotes 223b. Verhältnis zu den weiteren Sanktionskategorien des Gemeinschafts-rechts 226II. Zwischenergebnis 227§ 11 Der zeitliche Anwendungsbereich des Francovich-Urteils: 228I. Der zeitliche Anwendungsbereich der Grundsätze des Francovich-Urteils 2281. Die allgemeinen Wirkungen eines Vorabentscheidungsverfahrens,Art. 177 EGV 228a. Die Bedeutung des Art. 177 EGV im Gesamtgefüge des EG-Vertrages 228b. Die Wirkung von Auslegungsentscheidungen im Rahmen desArt. 177 EGV 2302. Die Entwicklung der Rechtsprechung des Gerichtshofs zu denWirkungendes Vorabentscheidungsverfahrens gemäß Art. 177EGV in zeitlicher Hinsicht 231xrva. Die ex-tunc-Wirkung als Grundsatz 231b. Die Beschränkung der zeitlichen Wirkungen als Ausnahmefall 232II. Übertragung der Grundsätze des Defrenne H-Urteils auf die Fran-covich-Doktrin 2331. Argumente für eine ex-tunc-Wirkung 2332. Argumente für eine pro-futuro-Wirkung der Francovich-Doktrin 2343. Eigene Stellungnahme 2354. Begrenzung der Urteilswirkungen durch die Anwendung von Ver-jährungsfristen 2375. Resümee 240Teil 2 Die Auswirkungen des Francovich-Urteils auf das deutscheStaatshaftungsrecht: 241§ 1 Die Haftung des Staates für gesetzgeberisches Unrecht unddas Francovich-Urteil: 241I. Begriffsbestimmung 241II. Die Haftung für legislatives Unrecht in den Unmittelbarkeitsfällen 2421. Die Entschädigung gem. Art. 34 GG, § 839 BGB 242a. Einführung in die Problemstellung 242aa. Der Anspruch auf Normsetzung 242bb. Die Haftung im Falle der unterlassenen Normsetzung 243b. Die Reformbestrebungen im Bereich des Staatshaftungsgesetzes 244aa. Die Gestaltungsvorschläge der Sachverständigenkommission 244bb. Die Referentenentwürfe zur Reform des Staatshaftungsrechts 246cc. Das weitere Schicksal der Reformversuche 246c. Die Judikatur deutscher Gerichte zum legislativen Unrecht 248aa. Die Argumentation des BGH 248bb. Der Fall des OLG Köm 251d. Die Argumente des Schrifttums 252aa. Die Drittbezogenheit der Amtspflichten des Gesetzgebers 253bb. Diskussion weiterer Haftungsausschlußgründe 255e. Auseinandersetzung mit den unter c. und d. dargestellten Auf-fassungen 258f. Das Francovich-Urteil: Kontinuitätsfaktor oder Katalysator füreinen Wandel in der Konzeption des legislativen Unrechts? 261g. Resümee 2652. Anspruchsausschluß bei legislativem Unrecht im Anwendungsbe-reich des enteignungsgleichen Eingriffs 267a. Die Argumente der Rechtsprechung 267aa. Der BGH 267bb. Das OLG Köln 267b. Die Argumente der Literatur 268XVc. Die Übertragung der Rechtsfigur des enteignungsgleichen Eingriffsauf Gemeinschaftsrechtsverstöße des nationalen Gesetzgebers 270aa. Die Rechtslage vor Erlaß des Francovich-Urteils 270bb. Die Zäsur durch das Francovich-Urteil 2723. Aufopferungsansprüche und legislatives Unrecht 274III. Die Haftung für normatives Unrecht (Verordnungs- und Satzungs-unrecht) 2761. Amtshaftungsansprüche 277a. Die Auffassung des BGH 277b. Die Konzeption der Literatur 2782. Entschädigungsansprüche aus enteignungsgleichem Eingriff 2793. Die Aufopferungsansprüche 2794. Die Veränderungen infolge des Francovich-Urteils 279IV. Haftung in den sogenannten Beruhensfällen 2801. Die Rechtslage vor Erlaß des Francovich-Urteils 280a. Der Amtshaftungsanspruch 280aa. Die Reichweite der Amtspflichten des Beamten 281(1) Die Normprüfungskompetenz 281(2) Die Zubilligung einer Normaussetzungs- und Verwerfungskompetenz 281bb. Die Rechtslage nach einem Urteilsspruch des Bundesverfassungs-gerichts 284(1) Haftung bei nicht bestandskräftigen Verwaltungsakten 284(2) Rechtslage bei bestandskräftigen Vollzugsakten 284b. Der enteignungsgleiche Eingriff 285aa. Die Argumente der Rechtsprechung 285bb. Die Literatur-Konzeption 2852. Die Würdigung der Rechtslage nach dem Urteilsspruch des EuGH 286a. In bezug auf den Amtshaftungsanspruch 286b - Der enteignungsgleiche Eingriff 286V. Zwischenergebnis 286§ 2 Die Vereinbarkeit von nationalen Haftungsausschlüssen mitden Grundsätzen des Francovich-Urteils: 288I. Einleitung 2881. Die Regelung des § 7 RBHG 288a. Der Normgehalt des §7 RBHG 289b. Die Weitergeltung und die Verfassungsmäßigkeit der vorkonstitu-tionellen Haftungsausschlußtatbestände 290aa. Übernahme der vorkonstitutionellen Haftungsregeln in das Grund-gesetz 290bb. Verstoß gegen den allgemeinen Gleichheitsgrundsatz, Art. 3 Abs. 1GG, aus der Sicht der ausländischen Anspruchsteller 290cc. Verstoß gegen Art. 3 Abs. 1 GG aus der Perspektive der persön-lich haftenden Beamten 291XVIdd. Weitere Nichtigkeitsgründe 2922. Die Auswirkungen des Francovich-Urteils auf § 7 RBHG 293a. Die Vereinbarkeit der Haftungsbeschränkungen mit dem Gemein-schaftsrecht bei nationalen Amtspflichtverletzungen 293b. Vereinbarkeit des Gegenseitigkeitserfordernisses mit dem Gemein-schaftsrecht bei Amtspflichtsausübungen, die das Gemeinschafts-recht verletzen 298n. Resümee 301§ 3 Die Normenerlaßklage als Folge des Francovich-Urteils? 302I. Einführung in die Problemstellung 3021. Erweiterung des Begriffes der unmittelbaren Wirkung der Richtlinie ? 302a. Die sogenannte quasi-unmittelbare Anwendbarkeit der Richtlinie 302b. Beschränkung der Zielrichtung des Francovich-Urteils auf die Ver-besserung des Rechtsschutzes des einzelnen Marktbürgers ? 3032. Die Normenerlaßklage als Folge des Francovich-Urteils? 3043. Die Zulässigkeit der Normenerlaßklage im Gefüge der deutschenRechtsordnung? 305a. Die Ausgangsproblematik 305b. Existenz eines Anspruchs auf Normenerlaß 306aa. Ansprüche des einzelnen im Hinblick auf den Erlaß förmlicher Gesetze 306bb. Die Rechtslage bezüglich untergesetzlicher Normen 307c. Die prozessuale Durchsetzung eines Normenerlaßanspruchs vorden deutschen Gerichten 308aa. Der maßgebliche Rechtsweg 308bb. Die statthafte Klageart 310(1) Verpflichtungsklage 310(2) Die allgemeine Leistungsklage 311(3) Die Normenerlaßklage als Feststellungsklage 312(4) Normenkontrollantrag, § 47 VwGO 312(5) Die Klage sui generis 3144. Zulässigkeit der Erweiterung des deutschen Rechtsschutzsystemsaus gemeinschaftsrechtlicher Perspektive? 315II. Zwischenergebnis 317Teil 3: Schlußbetrachrung: 319I. Resümee 319H. Ausblick 323